Neubau und Umbau Grundschule Arnum – Sanierung im Bestand / Auswirkungen der Bestandsuntersuchung

Mit E-Mail vom 29.05.2026 hat die DUH nachfolgende Anfragen zur Drucksache 700/2026 Neubau und Umbau Grundschule Arnum – Sanierung im Bestand / Auswirkungen der Bestandsuntersuchung gestellt. Die Beantwortung der Verwaltung wurde jeweils unter der Frage aufgenommen:

    1. Warum wurden die vertieften Bestandsuntersuchungen einschließlich Bauteilöffnungen und detaillierter Schadstoffuntersuchungen erst im fortgeschrittenen Planungsverlauf nach den Ratsbeschlüssen DS 390/2024 und DS 474/2024 durchgeführt, obwohl der Vorentwurf bereits mit einem erhöhten Kostenrahmen von 12,6 Mio. € bzw. 13,5 Mio. € beschlossen worden war?

·             Die vertieften Bestandsuntersuchungen mussten im laufenden Betrieb erfolgen. Der Zugriff auf zentrale Bauteile war daher nur eingeschränkt und mit erheblichen Nutzungsstörungen verbunden. Ursprünglich war vorgesehen, die Flurunterdecke zu erhalten. Eine Öffnung – Voraussetzung für weitergehende Untersuchungen – war daher zunächst nicht eingeplant. Im Planungsverlauf, sowie durch die Schadstoffsanierung wurde jedoch erkennbar, dass die Entwässerungsführung der Dachkonstruktion, sowie das Auflager der Konstruktion nicht eindeutig nachvollziehbar waren. Zur Klärung dieses sicherheits- und funktionsrelevanten Sachverhalts waren weitere Bauteilöffnungen unvermeidbar. Erst im Zuge dieser Öffnungen konnten belastbare Erkenntnisse zur abweichenden Konstruktion, Leitungsführung und Schadstoffen gewonnen werden. Die vertieften Untersuchungen dieser Bauteile wurden in eine spätere Phase verlagert, um einen ausgewogenen Umgang mit Eingriffstiefe, Nutzerbeeinträchtigung und Planungsfortschritt sicherzustellen.

2. Wieso hat die Verwaltung bzw. das beauftragte Architekturbüro pfitzner moorkens architekten über einen längeren Zeitraum hinweg maßgeblich auf die Bestandsunterlagen aus dem Jahr 1970 vertraut, obwohl bekannt war, dass es sich um ein Gebäude aus den 1970er Jahren handelt, bei dem Abweichungen zwischen Plan und Realität häufig vorkommen? Wieviele Vor-Ort Begehungen gab es mit den Architekten? Gibt es Anmerkungen in den Protokollen diesbzgl.?

·             Die Bestandsunterlagen aus dem Jahr 1970 wurden von Beginn an kritisch geprüft und fortlaufend mit neuen Erkenntnissen abgeglichen. Geringfügige Abweichungen zwischen Planstand und tatsächlicher Bauausführung sind bei Gebäuden dieser Baualtersklasse grundsätzlich normal und wurden in der Bewertung berücksichtigt. Gleichwohl zeigte sich im Projektverlauf, dass die Abweichungen in diesem Objekt ungewöhnlich massiv sind und über das übliche Maß hinausgehen. Bis Ende Mai fanden insgesamt 61 Vor-Ort-Begehungen unter Beteiligung der Architekten statt. Ziel war eine schrittweise Verifizierung des Bestands sowie die kontinuierliche Anpassung der Planung. Die festgestellten Abweichungen wurden laufend protokolliert und in den Projektbesprechungen behandelt. Die Ergebnisse wurden offen, transparent und fortlaufend zwischen dem Büro und der Verwaltung kommuniziert.


3. Inwiefern wurde bei der Vor- und Entwurfsplanung geprüft, ob die in den Bestandsunterlagen angegebene Dachkonstruktion (Wellstegträger) tatsächlich vorhanden ist? Welche Gründe gibt es dafür, dass erst 2024 durch Bauteilöffnungen festgestellt wurde, dass Fachwerkträger ohne Tragreserve verbaut wurden?

·             In der Vorplanung wurden die Angaben zur Dachkonstruktion (Wellstegträger) auf Basis der Bestandsunterlagen angesetzt und durch lokale Bauteilöffnungen stichprobenhaft überprüft. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden unmittelbar in die Planung und Kostenberechnung zum Entwurf integriert, sodass die bis dahin bekannten Abweichungen auskömmlich berücksichtigt werden konnten, der beschlossene Kostenrahmen der DS 390/2024 beruht auf diesen Erkenntnissen.

4. Wie erklären Sie die erheblichen Abweichungen zwischen den vorhandenen Bestandsunterlagen und der tatsächlichen Bausubstanz (u. a. Flurdachkonstruktion auf Stahlträgern statt auf Verblendmauerwerk, deutlich geringere Wandquerschnitte), und wer trägt die Verantwortung für die späte Feststellung dieser Abweichungen?

·             Die erheblichen Abweichungen zwischen Bestandsunterlagen und tatsächlicher Bausubstanz sind auf nichtdokumentierte Änderungen während der Bauausführung sowie fehlende Fortschreibung der Bestandspläne seit den 1970er Jahren zurückzuführen.  Planungs‑ und Ausführungsdifferenzen sind für Gebäude dieser Altersklasse zwar nicht ungewöhnlich, im vorliegenden Fall überschreiten diese jedoch deutlich das übliche Maß. Umfang und Tiefe der Erkenntnisse konnten erst mit zunehmender Eingriffstiefe in die Bausubstanz verlässlich gewonnen werden. Es handelt sich hier um eine Kombination aus unvollständigen Bestandsunterlagen, eingeschränkter Zugänglichkeit der Konstruktion und betrieblichen Rahmenbedingungen.

5. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus der Tatsache, dass nun aufgrund der festgestellten Bestandsrisiken zusätzliche investive Kosten in Höhe von 1,55 Mio. € (netto nach vorgeschlagenen Einsparungen von 250.000 €) gegenüber der bisherigen Beschlusslage entstehen?

·             Die festgestellten Bestandsrisiken führen zu zusätzlichen investiven Kosten und sind unmittelbar erforderlich, um die Standsicherheit, Funktionsfähigkeit und Dauerhaftigkeit des Gebäudes sicherzustellen. Im weiteren Planungsprozess ist die Identifikation und Umsetzung weiterer Einsparpotenziale, ohne die Funktionalität oder Qualität wesentlich zu beeinträchtigen, elementarer Aufgabenbestandteil der Verwaltung und der Fachplanenden.


6. Warum wird Variante 04 (Ersatzneubau des gesamten Verwaltungstrakts inklusive Bibliothek) erst zu diesem späten Zeitpunkt als die wirtschaftlichste, nachhaltigste und langfristig sinnvollste Lösung empfohlen, obwohl die Risiken der Bestandssubstanz offenbar bereits früher erkennbar gewesen wären?

·             Die Empfehlung für Variante 04 basiert auf der neuen, aktuellen Gesamtbewertung, die erst mit den zuletzt gewonnenen Erkenntnissen möglich war. Frühere Planungsstände gingen von einer grundsätzlich tragfähigen und ertüchtigungsfähigen Bestandsstruktur der Flurdächer aus. Auf dieser Basis wurde die Variante Abbruch des Verwaltungstrakts 2024 aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen verworfen. Die inzwischen festgestellten Abweichungen zeigen, dass der Bestand in wesentlichen Teilen nicht wie angenommen wirtschaftlich ertüchtigungsfähig ist. Mit der aktuellen Datenlage ergibt sich eine veränderte Entscheidungsgrundlage, die eine Neubewertung fachlich erforderlich macht.


7. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung konkret, um zukünftig bei Sanierungs- und Umbauvorhaben eine deutlich intensivere und frühere Grundlagenermittlung (Bauteilöffnungen, statische Untersuchungen) sicherzustellen, auch wenn dies mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist?

·             Wie o.a. sind bei Bestandsgebäuden im laufenden Betrieb umfangreiche Eingriffe in frühen Phasen nur eingeschränkt möglich, da sie erhebliche Nutzungsstörungen verursachen würden. Gleichwohl zieht die Verwaltung aus den aktuellen Erkenntnissen klare Konsequenzen für zukünftige Projekte und wird bei künftigen Sanierungsvorhaben diese Beeinträchtigungen und aber auch den finanziellen und zeitlichen Mehraufwand in Kauf nehmen. Ein vollständig risikofreier Erkenntnisstand zu Projektbeginn ist bei Bestandsgebäuden jedoch systembedingt nicht erreichbar. Ziel der Verwaltung ist aber eine bessere Balance zwischen Eingriffstiefe, Nutzerverträglichkeit und Planungssicherheit durch risikobasierte Untersuchungsstrategien, Einplanung höherer Kosten‑ und Zeitpuffer und verstärkte Qualitätssicherung zukünftiger der Bestandsunterlagen von Gebäuden zu erreichen.


8. Welche Auswirkungen haben die nun vorgesehene Variante 04 und die verlängerte Bauzeit (Fertigstellung Verwaltungstrakt Mitte/Ende 2028) auf den Schulbetrieb, die Interimsanlage und die Gesamtfinanzplanung der Stadt für die Haushaltsjahre 2027 und 2028?

·             Grundsätzlich ermöglicht die Variante 04 eine deutlich klarere Trennung von Bau- und Schulbetrieb. Die längere Projektlaufzeit führt allerdings zu einer verlängerten Interimsnutzung und damit höheren Mietkosten (Ergebnishaushalt) sowie der Erforderlichkeit der Verlängerung der bauordnungsrechtlichen Genehmigung sowie insgesamt zu einem erhöhten organisatorischen Aufwand. Gleichzeitig bietet die Variante aber höhere Kosten-, Termin- und Betriebsstabilität.


9. Die Gruppe DUH/FDP lehnt alle angegebenen Einsparpotenziale am Neubau der Mensa ab. Der Bau sollte wie vorgesehen umgesetzt werden. Welche Alternativen Einsparpotentiale im Haushalt sieht die Stadt Hemmingen?

·             Die Mittel für die Grundschule Arnum sind aktuell auskömmlich im Haushaltsplan veranschlagt. Weitere Mittel werden im Zuge der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2027/2028 vorgesehen. Weitere Einsparpotentiale sind nicht vorhanden.

10. Warum wird in der Beschlussdrucksache angegeben, dass der Beschluss „keine Auswirkungen auf das Klima“ habe, obwohl der vollständige Rückbau des Verwaltungstrakts und der Neubau anstelle einer Sanierung mit einem deutlich höheren CO₂-Fußabdruck (graue Energie) verbunden ist?

·             Der Hinweis „keine Auswirkungen auf das Klima“ bezieht sich auf die formale Bewertung im Rahmen der Beschlussdrucksache, die in der Regel keine wesentliche Änderung der bisherigen Beschlusslage oder keine separat bewertete Einzelmaßnahme mit eigenständigem Klimabeschluss darstellt. Es ist zutreffend, dass ein vollständiger Rückbau mit Neubau gegenüber einer Sanierung tendenziell höhere initiale CO₂-Emissionen verursacht. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Bewertung, dass die Bestandssubstanz erheblich eingeschränkt ertüchtigungsfähig ist und langfristig höhere Betriebs- und Instandhaltungsaufwände verursachen würde. Die pauschale Aussage „keine Auswirkungen auf das Klima“ ist als vereinfachte formale Einstufung zu verstehen und bildet die komplexe Lebenszyklusbetrachtung nicht vollständig ab.


11. Wie kommentiert die Verwaltung Überlegungen einer anderen Ratsfraktion einen Stopp der Planung (bzw. des Baus) einzuleiten? Welche Auswirkungen hätte dies?

·             Ein Planungs- und Baustopp ist grundsätzlich ein legitimes Instrument, würde jedoch erhebliche fachliche, zeitliche und wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen. Die Verwaltung bewertet einen solchen Schritt vor dem Hintergrund des aktuellen Erkenntnisstands als kritisch. Unmittelbare Auswirkungen eines Stopps sind die zeitliche Verzögerung des Gesamtprojekts, Kostensteigerungen durch Baustillstand und Unterbrechung laufender Planungsleistungen, Preissteigerungen im Baugewerbe, mögliche Nachträge oder Schadensersatzforderungen. Die Auswirkungen auf den Schulbetrieb mit Verlängerung der Interimsnutzung mit entsprechenden Mehrkosten und organisatorischen Belastungen, sowie das Fortbestehen der bekannten funktionalen und baulichen Defizite im Bestand sind ebenfalls kritisch zu bewerten. Die langfristigeren Auswirkungen durch Verlust von Planungskontinuität und bereits erarbeiteter Detailtiefe können nicht abschließend bewertet werden, da dies von der Dauer des Planungs- und Baustopps abhängig ist. Die aktuelle Empfehlung (Variante 04) basiert auf einer umfassenden und aktualisierten Datenlage. Ein Stopp würde keine neuen Erkenntnisse ohne zusätzlichen Aufwand erzeugen, sondern primär zu Verzögerungen und Mehrkosten führen.