Mit Email vom 01.06.2026 hat die DUH/FDP-Gruppe nachfolgend öffentliche Anfragen zum Thema Barrierefreiheit der städtischen Website gemäß NBGG und NBITVO gestellt.
- Warum hat die Stadt Hemmingen bisher keine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht? Wann wird dies nachgeholt und wo wird diese platziert?
Die Erstellung und Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 9 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) befindet sich derzeit in Bearbeitung.
Die Stadt befindet sich hierzu in enger Abstimmung mit dem Website-Dienstleister NOLIS. Die neue Mitarbeiterin der Abteilung Wirtschaft, Gremien und Kommunikation, die seit Mitte März im Dienst ist, wurde unter anderem mit der Umsetzung der Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit auf der städtischen Website betraut.
Nach Abschluss der derzeit laufenden Anpassungen und der Bewertung des Umsetzungsstandes wird die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt und auf der Website an einer gut auffindbaren Stelle veröffentlicht. Vorgesehen ist eine Platzierung im Footer-Bereich sowie bei den rechtlichen Hinweisen.
- In welchem Umfang entspricht die aktuelle Website den Anforderungen der WCAG 2.1 beziehungsweise der EN 301 549?
Der Stadt liegt ein Prüfbericht des Landes Niedersachsen zur digitalen Barrierefreiheit vor. Die Website wurde dabei von Expertinnen und Experten für barrierefreie Informationstechnik auf ihre Konformität mit der Technischen Norm EN 301 549 geprüft. Die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 wurden den entsprechenden Prüfschritten der EN 301 549 zugeordnet und bewertet.
Die Prüfung zeigt, dass die Website bereits zahlreiche Anforderungen erfüllt. Gleichzeitig wurden verschiedene Bereiche identifiziert, in denen Anpassungen erforderlich sind. Die wesentlichen Feststellungen betreffen insbesondere:
- die Struktur und Auszeichnung des Veranstaltungskalenders auf der Startseite, der von Screenreadern derzeit nicht vollständig korrekt erfasst werden kann,
- unzureichende Farbkontraste einzelner Texte und grafischer Bedienelemente auf der Startseite und im Navigationsbereich, – die Verwendung von Schriftgrafiken anstelle von barrierefrei auslesbaren Texten, insbesondere im Bereich weiterführender Informationsangebote auf der Startseite,
- Darstellungsprobleme bei starker Vergrößerung der Inhalte, bei denen insbesondere das Logo im Header andere Inhalte überlagert,
- Einschränkungen bei der Tastaturbedienbarkeit, beispielsweise im Veranstaltungskalender und bei einzelnen Navigations- und Dialogelementen,
- sogenannte Tastaturfallen innerhalb des Navigationskarussells, die eine vollständige Navigation ohne Maus erschweren,
- fehlende oder nicht ausreichend sichtbare Tastaturfokuselemente, sodass Nutzerinnen und Nutzer nicht immer erkennen können, welches Element aktuell ausgewählt ist,
- einzelne Probleme bei der Nutzung individueller Browser- und Anzeigeeinstellungen, beispielsweise bei stark vergrößerter Schrift oder angepassten Farbschemata.
Der Prüfbericht wurde inzwischen gemeinsam mit dem Website-Dienstleister NOLIS ausgewertet. Auf Grundlage der festgestellten Mängel liegt der Verwaltung ein Angebot zur Umsetzung der priorisierten Maßnahmen vor.
- Welche Maßnahmen und welchen Zeitplan hat die Verwaltung vorgesehen, um die Website barrierefrei zu gestalten? Gibt es ein konkretes Konzept und ein Budget?
Auf Grundlage des Prüfberichts wurde gemeinsam mit dem Website-Dienstleister NOLIS ein erster Maßnahmenkatalog zur Beseitigung der gravierendsten Barrieren abgestimmt.
Für diese priorisierten Anpassungen liegt ein Angebot von NOLIS in Höhe von rund 500 Euro vor. Dieses umfasst insbesondere:
- Überarbeitung des Veranstaltungskalenders auf der Startseite einschließlich des zugehörigen Pop-ups,
- Anpassungen am Schnellziel-Slider,
- Optimierung von Schriftfarben und Kontrastwerten,
- Überarbeitung vorhandener Schriftgrafiken sowie die Erarbeitung barrierefreier Beschriftungen,
- Anpassung der Skalierung von Header und Logo bei vergrößerter Darstellung,
- Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit und des Tastaturfokus,
- allgemeine Optimierungen der Startseite im Hinblick auf die Anforderungen der EN 301 549 und WCAG 2.1.
Weitere Kosten sind nicht ausgeschlossen, aktuell aber nicht abschätzbar.
Für die Umsetzung stehen im Haushalt Mittel in Höhe von 8.479,58 Euro im Produkt 11101000, Konto 42910000 „Aufwendungen für öffentliches Internet“ zur Verfügung. Zusätzlich können die von der Region Hannover jährlich bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 2.000 Euro für Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit eingesetzt werden. Dies hatte der städtische Behindertenbeauftragte bereits der Verwaltung zuletzt vorgeschlagen.
Hinsichtlich der bereits auf der Website vorhandenen PDF-Dokumente ist zu berücksichtigen, dass sich im Dokumentenbestand mehrere hundert Dateien befinden. Eine nachträgliche vollständige barrierefreie Überarbeitung sämtlicher historischer Dokumente würde einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verursachen und ist mit den derzeit verfügbaren Ressourcen nicht umsetzbar. Die Verwaltung wird daher prüfen, welche besonders relevanten und regelmäßig genutzten Dokumente prioritär überarbeitet werden können. Für neu veröffentlichte Dokumente sollen die Anforderungen der Barrierefreiheit künftig möglichst von Beginn an berücksichtigt werden.
Die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen soll nach Beauftragung des Dienstleisters kurzfristig erfolgen. Darüber hinaus wird die Verwaltung die weiteren im Prüfbericht aufgeführten Empfehlungen schrittweise prüfen und im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen umsetzen.
- Wie gewährleistet die Stadt die Einhaltung der Pflichten aus der NBITVO bei neuen Inhalten, insbesondere bei PDF-Formularen, Videos und interaktiven Anwendungen? Wer ist hierfür verantwortlich?
Die organisatorische Verantwortung für die Pflege der Website und die Einhaltung der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit liegt bei der Abteilung Wirtschaft, Gremien und Kommunikation.
Derzeit wird gemeinsam mit dem Dienstleister NOLIS ein verbindlicher technischer und redaktioneller Prozess erarbeitet, um sicherzustellen, dass neue Inhalte, insbesondere PDF-Dokumente, Formulare, Bilder und weitere digitale Medien, möglichst barrierefrei erstellt und veröffentlicht werden. Ziel ist es, die Anforderungen der NBITVO und der WCAG 2.1 künftig bereits im Erstellungsprozess zu berücksichtigen und Barrieren frühzeitig zu vermeiden.
Darüber hinaus werden die für die Website verantwortlichen Mitarbeitenden für die Anforderungen an barrierefreie digitale Inhalte sensibilisiert. Neue Inhalte sollen künftig unter Berücksichtigung der geltenden Standards erstellt werden. Dies gilt insbesondere für neu eingestellte PDF-Dokumente, Formulare und grafische Inhalte.
Die Stadt Hemmingen wird zudem zeitnah das Gespräch mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Hemmingen, Herrn Worat, wiederaufnehmen, um die weiteren Umsetzungsschritte gemeinsam zu erörtern und die geplanten Maßnahmen abzustimmen.
Bereits in der Vergangenheit fanden hierzu mehrere Telefonate und Videokonferenzen zwischen Herrn Worat, Vertreterinnen der Stadtverwaltung sowie verschiedenen externen Dienstleistern statt. Gegenstand dieser Gespräche waren unter anderem sogenannte Accessibility-Overlay-Lösungen und Assistenztools.
Sowohl seitens der Verwaltung als auch seitens des Behindertenbeauftragten bestand jedoch die Einschätzung, dass derartige Lösungen keine nachhaltige und rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gewährleisten. Die vorgestellten Systeme bieten zwar zusätzliche Bedienhilfen für Nutzerinnen und Nutzer an, beheben jedoch die zugrundeliegenden Barrieren einer Website nicht. Fachverbände und Expertinnen und Experten für digitale Barrierefreiheit weisen zudem darauf hin, dass Overlay-Lösungen bestehende Barrieren nicht ersetzen können und teilweise selbst zu Einschränkungen bei der Nutzung assistiver Technologien führen. Die Stadt verfolgt daher weiterhin das Ziel, die identifizierten Barrieren unmittelbar auf der Website zu beseitigen und die Anforderungen der EN 301 549 sowie der WCAG 2.1 durch technische und redaktionelle Anpassungen nachhaltig umzusetzen, anstatt diese durch zusätzliche Hilfssoftware zu überlagern.
- Welche Rückmeldungen hat die Stadt über den gesetzlich vorgeschriebenen Feedback-Mechanismus erhalten? Wie viele Beschwerden oder Anfragen gab es in den vergangenen zwei Jahren?
In den vergangenen zwei Jahren sind bei der Stadt Hemmingen keine Beschwerden oder konkreten Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit der Website eingegangen.
Der gesetzlich vorgesehene Feedback-Mechanismus dient dazu, Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit zu geben, bestehende Barrieren zu melden oder Informationen zur Barrierefreiheit anzufordern. Die entsprechende Kontaktmöglichkeit wird im Zuge der Veröffentlichung der Erklärung zur Barrierefreiheit transparent dargestellt und weiter ausgebaut.
